Bauvorhaben Brühl, Ausschreibung der Erschließungsarbeiten

Interessierte Unternehmen werden hiermit aufgefordert, für die Erstellung von Erschließungsarbeiten im Baugebiet Bonnstraße, Brühl, ein Angebot abzugeben.

2017-09-19 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

Die Angebote sind in Schriftform bei folgender Adresse einzureichen: Gert Lichius Dienstleistungen GmbH, Hammer Landstr. 51, 41460 Neuss.

Schriftlich eingereichte Angebote müssen unterzeichnet sein.

Per Post oder direkt übermittelte Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und als solche zu kennzeichnen. Der Auftraggeber wird die Angebote bis zum Ablauf der für die Einreichung vorgesehenen Frist unter Verschluss halten.

Die Angebote müssen die geforderten Preise enthalten.

Die Angebote müssen die in der EU-Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten.

Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.

Bieter können für die Abgabe ihres Angebotes eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses benutzen, wenn sie den vom Auftraggeber verfassten Wortlaut des Leistungsverzeichnisses im Angebot als allein verbindlich anerkennen. Kurzfassungen müssen jedoch die Ordnungszahlen (Positionen) vollzählig, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Nummern wie in dem vom Auftragaggeber verfassten Leistungsverzeichnis wiedergeben.

Muster und Proben der Bieter müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein.

Eine Leistung, die von den vorgesehenen technischen Spezifikationen abweicht, kann angeboten werden, wenn sie mit dem geforderten Schutzniveau in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit gleichwertig ist. Die Abweichung muss im Angebot eindeutig bezeichnet sein. Die Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot nachzuweisen.

Bieter müssen in ihrem Angebotsschreiben die Anzahl ihrer Nebenangebote angeben. Etwaige Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage erstellt und als solche deutlich gekennzeichnet werden.

Soweit ein Bieter Preisnachlässe ohne Bedingungen gewährt, sind diese Peisnachlässe in dem Angebotsschreiben aufzuführen.

Bietergemeinschaften haben die Mitglieder zu benennen. Sie müssen eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags bezeichnen. Fehlt die Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters im Angebot, so ist diese Bezeichnung vor der Erteilung des Zuschlags beizubringen.

Bieter müssen im Fall der beabsichtigten Erteilung des Zuschlags die nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW erforderlichen Nachweise und Erklärungen innerhalb einer Frist von vier Werktagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber in Textform im Sinne von § 126b BGB vorlegen.

Dazu zählen Erklärungen und Nachweise zu Tariftreue- und Mindestlohn (§ 4 TVgG); Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften (§ 5 TVgG), Mindestanforderung der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 7 TVgG) und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (§ 8 TVgG).

Der vom Auftraggeber aufgeforderte Bestbieter (§ 9 Abs. 1 TVgG NRW) soll die Verpflichtungserklärungen und Nachweise ausfüllen und unterschrieben innerhalb einer Frist von vier Werktagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber an folgende Adresse senden:

Gert Lichius Dienstleistungen GmbH
Hammer Landstr. 51
41460 Neuss
Fax- Nr. 02131 – 977 220

Verpflichtungserklärungen und Nachweise: